Bevor wir zusammen verreisen können, müssten wir noch ein paar Dinge im Vorfeld klären...
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Laut Telemediengesetz sind wir verpflichtet, Informationen über diese Internetseite als Publikationsform zu veröffentlichen, konkret über den Verfasser, den Verleger, Ort und Datum der Publikation, sowie über weitere wichtige Details, z.B. wer in welchem Fall haftet.
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Die rechtliche Ausgestaltung pauschaler Gruppenreisen richtet sich in Deutschland nach § 651A des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB. Dass wir jedoch auch mit europäischen Gesetzen in Einklang sind bzw. sein müssen, erläutert das hier aufgeführte Formblatt. Bitte studieren!
Hotelbuchungen für Einzelgäste werden von uns vermittelt und richten sich daher in Deutschland nach §§ § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB. Wie wir jedoch auch hier mit europäischen Gesetzen in Einklang stehen, erklärt das hier aufgeführte Formblatt. Bitte auch dieses Dokument studieren!
Wenn Sie eine Reise unverschuldet nicht antreten können, oder während einer Reise erkranken, Ihr Gepäck verlieren oder ähnliche Notfälle eintreten, entstehen oft hohe Kosten, die Sie jedoch einfach und günstig versichern können. DLT Travel arbeitet mit dem traditionsreichen und erfahrenen Versicherer Hanse Merkur zusammen; über dessen Produkte informieren wir auf der verlinkten Seite!
Interessiert Sie die Arbeit im Tourismus? Können Sie sich vorstellen, Reisen auszuarbeiten, Reiseziele zu erschließen oder Vertragsverhandlungen mit Hotels zu führen, um unser Angebot weiter auszubauen und noch interessanter zu machen? Information darüber, wie Sie unser junges, dynamisches Team ergänzen können, finden Sie auf dieser Seite!
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